Brandschutz
Brandschutzkonzepte
Bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen müssen spätestens zu Baubeginn an der Baustelle vorliegen. Dies
gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben. Der Gesetz-
geber hat ein neues System geschaffen, dass vor allem
auf die Inanspruchnahme privater Sachverständiger
abzielt und somit das Landratsamt weitestgehend von Prüfpflichten freistellt. Im Rahmen der Baukontrolle ist
das Landratsamt aber nach wie vor berechtigt und ver-
pflichtet die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
zu überwachen.
Ich besitze die Nachweisberechtigung für Brandschutzkonzepte der Gebäudeklassen 1 bis 4
und bin in die Liste der bay.Architektenkammer n. Art.62 Abs. 2 Nr.1 BayBO eingetragen. Brandschutzkonzepte für "Sonderbauten" sind ebenfalls möglich.